Der Leistungsumfang wird mit dem/der verantwortlichen GruppenleiterIn für die gesamte Gruppe vereinbart. SFA Sprachreisen führt die entsprechenden Buchungen bei den Veranstaltern nach Verfügbarkeit durch. Die erfolgte Buchung wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Preise wurden auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Umrechnungskurse und Flugpreise berechnet und gelten für die vom/von der GruppenleiterIn angegebene Personenanzahl. Bei Änderung dieser Kalkulationselemente nach erfolgter Buchung kann es zu Preisanpassungen kommen. Im Falle einer Schulveranstaltung ist die Schulleitung bzw. GruppenleiterIn berechtigt, die Reise bei Bedarf auch im Namen aller TeilnehmerInnen komplett zu stornieren.

Die TeilnehmerInnen sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen sie zu sehen sind, einverstanden, soweit diese zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Marketingarbeit in Printmedien, Homepage, Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn und zukünftigen Medien durch SFA Verwendung finden. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

Die Veranstalter und SFA Sprachreisen behalten sich bei groben disziplinären Verstößen die Möglichkeit vor, TeilnehmerInnen vom Aufenthalt auszuschließen. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten der Reisenden bzw. Erziehungsberechtigten. Alle Schäden, die während der Reise durch TeilnehmerInnen oder an ihren Wertgegenständen entstehen, gehen zu deren eigenen Lasten. Bei Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz durch SFA Sprachreisen.

Die TeilnehmerInnen versichern, dass die Schreibweise ihres Namens im Buchungsauftrag mit der Schreibweise im Reisedokument exakt übereinstimmt und dass das Reisedokument gültig ist. Die Reisenden haben alle für die Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen und sachbezogenen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Einen allenfalls durch falsche oder unrichtige Angaben der Reisenden verursachten Mehraufwand haben diese bzw. deren Erziehungsberechtigte zu tragen.

Ein Reiserücktritt muss SFA Sprachreisen vor Hinreise schriftlich mitgeteilt werden. Die Entschädigungsgebühren betragen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%, ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag 20% ab dem 29. bis zum 20. Tag 30%, ab dem 19. bis zum 10. Tag 50%, ab dem 9. bis zum 4. Tag 70%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) bis zum Tag vor der Hinreise 90% der Gesamtkosten. Für alle Reisen gilt: Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Bekanntgabe des Rücktrittes (No-show) und bei Stornierung am Tag der Abreise werden die Gesamtkosten verrechnet.

Sollte die gesamte bzw. die Mehrheit der Gruppe stornieren, gelten die o.a. Stornosätze. Im Falle der Stornierung bzw. Absage der Reise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände im Sinne des § 10 PRG bzw. einer Reisewarnung gilt für den mit der Rückabwicklung verbundenen tatsächlichen personellen, administrativen und zeitlichen Aufwand eine einmalige Bearbeitungsentschädigung von € 45,00 pro stornierter/m TeilnehmerIn als vereinbart.

Wir empfehlen den Abschluss des SFA Gruppen-Stornoschutz für die gesamte Gruppe. Dieser deckt das Risiko eines Reiserücktritts vor Hinreise aufgrund von z.B. Krankheit, Wiederholung der Klasse oder Schulwechsel. Die nicht refundierbare Prämie beträgt € 40,00 für Reisen in Europa bzw. € 25,00 für Reisen in Österreich. Der SFA Gruppen-Stornoschutz gilt für Gruppen ab 10 Personen, wenn mindestens 70% diesen buchen (bei Nichterreichen wird der/die GruppenleiterIn verständigt), der Preis pro TeilnehmerIn € 1.250,00 nicht übersteigt und bei Prämienzahlung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Bedingungen liegen dem/der GruppenleiterIn vor bzw. finden Sie diese unter https://www.sfa-sprachreisen.at/sfa-gruppen-stornoschutz/.

SFA Sprachreisen behält sich das Recht vor, auf Grund einer selbst erstellten Risikoanalyse bereits gebuchte Reisen abzusagen. In diesem Falle werden alle erhaltenen Zahlungen, außer die Prämie für den SFA Gruppen-Stornoschutz rückbezahlt. Weitere Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Für über SFA Sprachreisen gebuchte Flug-, Bus- oder Bahnreisen ist eine Reiseunfall-, Behandlungskosten- und Reiserückholversicherung inkludiert.Diese deckt Schäden im Reisezeitraum soweit nicht durch die E-Card oder eine andere eigene Versicherung gedeckt.

Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB). Allfällige Reklamationen sind unverzüglich SFA Sprachreisen zu melden, andernfalls können diese nicht akzeptiert werden. Vertragswidrigkeiten betreffend Flug- und Bahnreisen sind unverzüglich von den TeilnehmerInnen direkt an die jeweilige Flug- bzw. Bahngesellschaft nachweisbar zu melden.
Forderungen gegen Flug- bzw. Bahngesellschaften aufgrund der jeweiligen Reisegastrechteverordnung sind von den TeilnehmerInnen direkt an diese zu stellen.

Ihre Zahlungen (20% Anzahlung, Restzahlung 20 Tage vor Hinreise) sind gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert. SFA Sprachreisen ist im Gewerbeinformationssystem des Wirtschaftsministeriums (GISA) unter der Zahl 17673884 (www.gisa.gv.at/abfrage) eingetragen. Im Schadensfall übernimmt die AURA Treuhand GmbH, Biberngasse 3, 5020 Salzburg, Tel. +43 662 849053 die Abwicklung. An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt eines Schadensfalles anzumelden.                              

Änderungen vorbehalten! Stand 01/2024